Norm
ABGB §922Rechtssatz
Die schon ihrem Wesen nach ausschließlich für den Verzehr bestimmte Ware ist dann als mangelhaft zu beurteilen, wenn die Gefahr einer gesundheitlichen Beeinträchtigung der darauf angewiesenen Personen (in casu: Soldaten) keineswegs ausgeschlossen werden kann und die gelieferten Lebensmittel allein schon deshalb an diese nicht abgegeben werden dürften.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114332Dokumentnummer
JJR_20001024_OGH0002_0010OB00140_00W0000_002