Norm
ASVG §255 Abs1 BaRechtssatz
Das innerstaatliche Recht enthält zur Frage, ob durch die Ausübung eines qualifizierten Berufes im Ausland überhaupt Berufsschutz gemäß § 255 Abs 1 und 2 ASVG erworben werden kann, keine Regelung; es stellt grundsätzlich auf einen innerstaatlichen Versicherungsverlauf ab. Die bisherige Berufstätigkeit und ihr qualitativer Wert können aber auch nach einer im Ausland verrichteten Tätigkeit zu beurteilen sein, wenn dies durch zwischenstaatliches oder überstaatliches Recht angeordnet wird (so bereits 10 ObS177/00b).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114483Dokumentnummer
JJR_20001024_OGH0002_010OBS00162_00X0000_001