RS OGH 2000/10/24 10ObS162/00x, 10ObS29/02s, 10ObS49/03h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2000
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Norm

ASVG §255 Abs1 Ba
ASVG §255 ABs2 Ba

Rechtssatz

Das innerstaatliche Recht enthält zur Frage, ob durch die Ausübung eines qualifizierten Berufes im Ausland überhaupt Berufsschutz gemäß § 255 Abs 1 und 2 ASVG erworben werden kann, keine Regelung; es stellt grundsätzlich auf einen innerstaatlichen Versicherungsverlauf ab. Die bisherige Berufstätigkeit und ihr qualitativer Wert können aber auch nach einer im Ausland verrichteten Tätigkeit zu beurteilen sein, wenn dies durch zwischenstaatliches oder überstaatliches Recht angeordnet wird (so bereits 10 ObS177/00b).

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 162/00x
    Entscheidungstext OGH 24.10.2000 10 ObS 162/00x
  • 10 ObS 29/02s
    Entscheidungstext OGH 29.01.2002 10 ObS 29/02s
  • 10 ObS 49/03h
    Entscheidungstext OGH 27.04.2004 10 ObS 49/03h
    Beisatz: Die Frage, ob der Kläger auf Grund der im Ausland ausgeübten Tätigkeit Berufsschutz erworben oder ein bereits zuvor bestandener Berufsschutz erhalten wurde, ist nach österreichischen Rechtsvorschriften zu prüfen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114483

Dokumentnummer

JJR_20001024_OGH0002_010OBS00162_00X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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