RS OGH 2000/10/24 1Ob183/00v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2000
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Norm

ABGB §922

Rechtssatz

Aus der Rechtsnatur des Wohnungseigentums folgt, dass sich die rechtlichen Interessen eines Eigentumswohnungskäufers auch auf die für ihn als Mitglied der Eigentumsgemeinschaft bedeutsamen Belange erstrecken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114334

Dokumentnummer

JJR_20001024_OGH0002_0010OB00183_00V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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