Norm
ABGB §922Rechtssatz
Aus der Rechtsnatur des Wohnungseigentums folgt, dass sich die rechtlichen Interessen eines Eigentumswohnungskäufers auch auf die für ihn als Mitglied der Eigentumsgemeinschaft bedeutsamen Belange erstrecken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114334Dokumentnummer
JJR_20001024_OGH0002_0010OB00183_00V0000_001