Norm
FinStrG §214 Abs3Rechtssatz
Eine Verletzung des § 214 Abs 3 FinStrG steht nicht unter der Nichtigkeitssanktion des § 281 Abs 1 Z 3 StPO; es wurde auch keine diesbezügliche Ergänzung der Strafprozessordnung durch das FinStrG (§ 218 FinStrG zu § 281 StPO) vorgenommen.Eine Verletzung des Paragraph 214, Absatz 3, FinStrG steht nicht unter der Nichtigkeitssanktion des Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 3, StPO; es wurde auch keine diesbezügliche Ergänzung der Strafprozessordnung durch das FinStrG (Paragraph 218, FinStrG zu Paragraph 281, StPO) vorgenommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114396Im RIS seit
08.12.2000Zuletzt aktualisiert am
04.08.2023