Norm
MRG §12a Abs3Rechtssatz
Die Mietzinsanhebung nach § 12a Abs 3 MRG setzt voraus, dass die Mieter-Gesellschaft im Zeitpunkt des Machtwechsels im Mietobjekt ein Unternehmen betreibt und den Betrieb dieses Unternehmens in diesen Räumen fortsetzt.Die Mietzinsanhebung nach Paragraph 12 a, Absatz 3, MRG setzt voraus, dass die Mieter-Gesellschaft im Zeitpunkt des Machtwechsels im Mietobjekt ein Unternehmen betreibt und den Betrieb dieses Unternehmens in diesen Räumen fortsetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114644Im RIS seit
21.12.2000Zuletzt aktualisiert am
29.12.2010