RS OGH 2000/11/23 2Ob296/00v

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Veröffentlicht am 23.11.2000
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Rechtssatz

Der Geschädigte verstößt nicht gegen die Schadensminderungspflicht, wenn er gegenüber dem Mietwagenunternehmen, das die Forderung aus der Mietwagenrechnung bis zur rekursgerichtlichen Beendigung des Schadenersatzprozesses stundet, auf den Einwand der Verjährung verzichtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114448

Dokumentnummer

JJR_20001123_OGH0002_0020OB00296_00V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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