RS OGH 2000/11/23 2Ob315/00p, 6Ob215/13f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.2000
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Norm

ZPO §275 Abs2
ZPO §502 Abs1 A

Rechtssatz

Ob die Tatbestandsvoraussetzungen des § 275 Abs 2 ZPO erfüllt sind, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung, weshalb keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO vorliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114446

Im RIS seit

23.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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