RS OGH 2000/11/23 2Ob298/00p

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Veröffentlicht am 23.11.2000
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Norm

StVO §57 Abs1

Rechtssatz

Die Einrichtungen zur Sicherung des Straßenverkehrs im Sinne des § 57 Abs 1 StVO sind in dieser Bestimmung nur beispielsweise aufgezählt, auch aufgestellte Stahlsäulen zählen zu diesen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114358

Dokumentnummer

JJR_20001123_OGH0002_0020OB00298_00P0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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