RS OGH 2000/11/28 1Ob210/00i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2000
beobachten
merken

Norm

WRG §31

Rechtssatz

Ist die Entfernung eines ursprünglich gestohlenen, aber wieder aufgefundenen Fahrzeugs aus einem Gewässer nötig, um Verunreinigung hintanzuhalten, so ist der Eigentümer dieses Fahrzeugs zum Ersatz der erforderlichen Bergungskosten gemäß § 31 Abs 3 WRG verpflichtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114550

Dokumentnummer

JJR_20001128_OGH0002_0010OB00210_00I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten