RS OGH 2000/11/28 1Ob245/00m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2000
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Norm

KHSchOrgG §1 Abs2 lita
KUOG §3 Abs1 Z1
KUOG §3 Abs5

Rechtssatz

Die den Kunsthochschulen eingeräumte Teilrechtsfähigkeit bezieht sich auch auf die in Verbindung mit dem Abschluss und der Abwicklung von Leihverträgen unvermeidlichen Aufwendungen und auf Schadenersatzansprüche aus der behaupteten Verletzung von Pflichten aus solchen Verträgen (insoweit gleiche Rechtslage in § 3 Abs 1 Z 1 und Abs 5 KUOG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114457

Dokumentnummer

JJR_20001128_OGH0002_0010OB00245_00M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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