Norm
ABGB §142 KRechtssatz
§ 142 Satz 3 ABGB will verhindern, dass der Unterhalt absehbar vor Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit aufgezehrt wird und ordnet bei augenscheinlich nicht ausreichendem Unterhaltsfonds eine entsprechende Kürzung des Unterhalts an. Es soll getrachtet werden, dass dem Kind möglichst lange eine ins Gewicht fallende Unterhaltsleistung gewährt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114542Im RIS seit
05.01.2001Zuletzt aktualisiert am
10.04.2019