RS OGH 2000/12/6 7Ob290/00y, 6Ob131/01k, 2Ob128/16m

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Veröffentlicht am 06.12.2000
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Norm

ABGB §142 K
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §233

Rechtssatz

§ 142 Satz 3 ABGB will verhindern, dass der Unterhalt absehbar vor Erreichung der Selbsterhaltungsfähigkeit aufgezehrt wird und ordnet bei augenscheinlich nicht ausreichendem Unterhaltsfonds eine entsprechende Kürzung des Unterhalts an. Es soll getrachtet werden, dass dem Kind möglichst lange eine ins Gewicht fallende Unterhaltsleistung gewährt werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114542

Im RIS seit

05.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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