Norm
EO §37Rechtssatz
Die gesamte Einwendungsposition des nicht verpflichteten Ehegatten ist in das Exekutionsverfahren, konkret in einen Exszindierungsanspruch, verlagert. Das trifft auch auf Einwendungen gegen einen Aufhebungsanspruch nach § 9 Abs 3 WEG zu. Das gesetzliche Verbot des § 9 Abs 3 letzter Satz WEG auf Aufhebung der Gemeinschaft während aufrechter Ehe und Bedarf an der Wohnung steht einer in § 9 Abs 2 WEG geregelten Exekutionsführung auf das gemeinsame Wohnungseigentum nicht entgegen.Die gesamte Einwendungsposition des nicht verpflichteten Ehegatten ist in das Exekutionsverfahren, konkret in einen Exszindierungsanspruch, verlagert. Das trifft auch auf Einwendungen gegen einen Aufhebungsanspruch nach Paragraph 9, Absatz 3, WEG zu. Das gesetzliche Verbot des Paragraph 9, Absatz 3, letzter Satz WEG auf Aufhebung der Gemeinschaft während aufrechter Ehe und Bedarf an der Wohnung steht einer in Paragraph 9, Absatz 2, WEG geregelten Exekutionsführung auf das gemeinsame Wohnungseigentum nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114518Dokumentnummer
JJR_20001212_OGH0002_0050OB00196_00K0000_001