RS OGH 2000/12/14 7Ob178/00b, 7Ob268/01i, 7Ob140/12g, 7Ob193/14d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2000
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Norm

ARB allg
VersVG §158j
VersVG §158k

Rechtssatz

Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen decken wegen der schweren Überschaubarkeit und Kalkulierbarkeit und der Größe des Rechtskostenrisikos im gesamten Bereich des privaten wie auch öffentlichen Rechts nur Teilgebiete ab (7 Ob 65/97b).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114605

Im RIS seit

13.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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