Norm
ABGB §140 AgRechtssatz
In analoger Anwendung des § 483 Abs 3 ZPO ist für den Fall der rückwirkenden Zurückweisung eines Unterhaltserhöhungsantrages Wirkungslosigkeit der über den Erhöhungsantrag bereits gefassten Beschlüsse festzustellen.In analoger Anwendung des Paragraph 483, Absatz 3, ZPO ist für den Fall der rückwirkenden Zurückweisung eines Unterhaltserhöhungsantrages Wirkungslosigkeit der über den Erhöhungsantrag bereits gefassten Beschlüsse festzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114549Im RIS seit
18.01.2001Zuletzt aktualisiert am
13.01.2023