Norm
ASGG §77 Abs1 Z2 litbRechtssatz
Der Umstand, dass der im Ausland lebende Versicherte nicht in der Lage ist, seine Revision selbst auszuführen, rechtfertigt noch keinen Kostenzuspruch nach Billigkeit. Dies trifft nämlich auf Grund der für das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof geltenden absoluten Anwaltspflicht alle Parteien.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114850Dokumentnummer
JJR_20010116_OGH0002_010OBS00258_00I0000_001