Norm
StGB §302 Abs1Rechtssatz
Bietet ein Bundesland auf freiwilliger Basis medizinische Leistungen im Rahmen sogenannter "Leistender Verwaltung" an, die dann, vergleichbar dem Fall eines privat konsultierten Arztes, auf Grund eines mit den Gemeindebürgern und Impfwerbern jeweils eingegangenen Behandlungsvertrages tatsächlich erbracht wurden, liegt eine Amtstätigkeit "in Vollziehung der Gesetze" nicht vor (hier: Projekt "Gesundheitsstraße").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114588Dokumentnummer
JJR_20010118_OGH0002_0120OS00140_0000000_001