RS OGH 2001/1/25 8ObA226/00v

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Veröffentlicht am 25.01.2001
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Norm

ASGG §63 Abs1

Rechtssatz

Die Geltendmachung eines neuen Anspruches ist einer Partei, die bisher nicht qualifiziert vertreten war, nur dann möglich, wenn dieser vor dem Schluss der Verhandlung erster Instanz entstanden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114701

Dokumentnummer

JJR_20010125_OGH0002_008OBA00226_00V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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