Norm
GmbHG allgRechtssatz
Für eine analoge Anwendung des § 133 HGB beziehungsweise für eine Rechtsanalogie durch Einordnung der GmbH in die jederzeit aus wichtigen Gründen lösbaren Dauerschuldverhältnisse besteht mangels Vorliegens einer Gesetzeslücke keine Möglichkeit.Für eine analoge Anwendung des Paragraph 133, HGB beziehungsweise für eine Rechtsanalogie durch Einordnung der GmbH in die jederzeit aus wichtigen Gründen lösbaren Dauerschuldverhältnisse besteht mangels Vorliegens einer Gesetzeslücke keine Möglichkeit.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114677Im RIS seit
29.01.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2025