RS OGH 2024/7/23 7Ob301/00s; 1Ob39/15i; 6Ob22/17d; 9ObA68/17s; 8ObA101/20s; 8ObA100/21w; 9ObA1/24y

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Veröffentlicht am 14.02.2001
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Rechtssatz

Dem Beweis vom Hörensagen (Zeugenaussage über die Wahrnehmungen eines Dritten) ist im allgemeinen mit Vorsicht zu begegnen; er kann aber herangezogen werden, wenn kein unmittelbarer Beweis zur Verfügung steht und ist dann vom Richter frei zu würdigen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

sachliche Unmittelbarkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114723

Im RIS seit

16.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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