Norm
MRG §21 Abs1Rechtssatz
Wer die Kosten, die nach § 21 Abs 1 MRG als Betriebskosten anzusehen sind, verursacht oder verschuldet hat, ist für den Betriebskostencharakter ohne Bedeutung.Wer die Kosten, die nach Paragraph 21, Absatz eins, MRG als Betriebskosten anzusehen sind, verursacht oder verschuldet hat, ist für den Betriebskostencharakter ohne Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114784Im RIS seit
24.03.2001Zuletzt aktualisiert am
03.05.2022