RS OGH 2001/2/27 1Ob22/01v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.2001
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Norm

ALöschG §2
ZPO §1 Ab
ZPO §1 Ac

Rechtssatz

Selbst wenn für die im Firmenbuch gelöschte klagende Partei die von ihr nicht genützte Möglichkeit bestanden hätte, diese Löschung dadurch zu verhindern, dass sie Vermögen behauptete und bescheinigte, kann ihr die Einleitung oder Fortführung eines Aktivprozesses wegen mangelnder Parteifähigkeit nicht verweigert werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114870

Dokumentnummer

JJR_20010227_OGH0002_0010OB00022_01V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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