Norm
ALöschG §2Rechtssatz
Selbst wenn für die im Firmenbuch gelöschte klagende Partei die von ihr nicht genützte Möglichkeit bestanden hätte, diese Löschung dadurch zu verhindern, dass sie Vermögen behauptete und bescheinigte, kann ihr die Einleitung oder Fortführung eines Aktivprozesses wegen mangelnder Parteifähigkeit nicht verweigert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114870Dokumentnummer
JJR_20010227_OGH0002_0010OB00022_01V0000_001