RS OGH 2001/3/8 8ObS195/00k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.2001
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Norm

IESG §1 Abs3 Z2 litb
IESG §3 Abs3

Rechtssatz

Werden durch eine Einzelvereinbarung (hier: Anrechnung von Vordienstzeiten eines insolvent gewordenen früheren Dienstgebers) nur unbedeutende oder gar keine Mehrbelastungen des Insolvenzausfallgeldfonds verursacht, ist an die Rechtfertigung der Vereinbarung ein weniger strenger Maßstab anzulegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114921

Dokumentnummer

JJR_20010308_OGH0002_008OBS00195_00K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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