Norm
IESG §1 Abs3 Z2 litbRechtssatz
Werden durch eine Einzelvereinbarung (hier: Anrechnung von Vordienstzeiten eines insolvent gewordenen früheren Dienstgebers) nur unbedeutende oder gar keine Mehrbelastungen des Insolvenzausfallgeldfonds verursacht, ist an die Rechtfertigung der Vereinbarung ein weniger strenger Maßstab anzulegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114921Dokumentnummer
JJR_20010308_OGH0002_008OBS00195_00K0000_001