Norm
KSchG §25dRechtssatz
§ 25 KSchG ist auf solche Verträge beschränkt, die der Interzedent als Verbraucher eingeht. Ob der Hauptschuldner Verbraucher oder Unternehmer ist, spielt keine Rolle.Paragraph 25, KSchG ist auf solche Verträge beschränkt, die der Interzedent als Verbraucher eingeht. Ob der Hauptschuldner Verbraucher oder Unternehmer ist, spielt keine Rolle.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115166Dokumentnummer
JJR_20010315_OGH0002_0060OB00184_00B0000_002