RS OGH 2001/4/3 4Ob72/01v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.2001
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Norm

ABGB §1319a B

Rechtssatz

Ein Wegehalter handelt grob fahrlässig, wenn er Jahre hindurch eine rund 10 cm hohe Erhebung des Asphaltbelags belässt, die sich durch eine in den Weg hineinwachsende Baumwurzel gebildet hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115241

Dokumentnummer

JJR_20010403_OGH0002_0040OB00072_01V0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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