RS OGH 2001/4/24 1Ob42/01k, 2Ob111/07y, 3Ob52/18w, 4Ob57/20s

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Veröffentlicht am 24.04.2001
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Norm

ABGB §364 A

Rechtssatz

Unmittelbare Zuleitungen müssen unter keinen Umständen geduldet werden und erlauben es dem Störer nicht, sich auf die Ortsüblichkeit zu berufen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115462

Im RIS seit

24.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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