RS OGH 2001/4/25 3Ob220/00z, 4Ob63/04z, 1Ob25/06t

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Veröffentlicht am 25.04.2001
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Norm

ABGB §758

Rechtssatz

Der gesetzliche Voraus geht Erblasserschulden im Range nach. Demnach hat der aus § 758 ABGB Berechtigte, wenn das Wohnrecht nicht dinglich begründet wird, keinen Schutz gegenüber Gläubigern des Erben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115037

Dokumentnummer

JJR_20010425_OGH0002_0030OB00220_00Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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