RS OGH 2020/4/22 6Ob21/01h, 7Ob24/02h, 2Ob59/05y, 5Ob117/07b, 2Ob217/08p, 7Ob214/13s, 7Ob218/16h, 5O

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Veröffentlicht am 26.04.2001
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Norm

ABGB §1319a A
ForstG 1975 §176 Abs4
  1. ABGB § 1319a heute
  2. ABGB § 1319a gültig ab 01.01.1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 416/1975

Rechtssatz

Unter den Begriff "Wege" fallen nach dem weiten Begriffsinhalt des § 1319a Abs 2 ABGB auch alle öffentlichen Verkehrsflächen und die von jedermann benutzbaren Privatstraßen.Unter den Begriff "Wege" fallen nach dem weiten Begriffsinhalt des Paragraph 1319 a, Absatz 2, ABGB auch alle öffentlichen Verkehrsflächen und die von jedermann benutzbaren Privatstraßen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115172

Im RIS seit

26.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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