Rechtssatz
Die Möglichkeit der Eltern, Vereinbarungen über das Sorgerecht für die Kinder im Falle der Scheidung zu treffen, bestimmt sich im internen Verhältnis nach § 20 IPRG.Die Möglichkeit der Eltern, Vereinbarungen über das Sorgerecht für die Kinder im Falle der Scheidung zu treffen, bestimmt sich im internen Verhältnis nach Paragraph 20, IPRG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115111Dokumentnummer
JJR_20010427_OGH0002_0070OB00173_00T0000_001