Norm
AHG §13 Abs1Rechtssatz
§ 13 Abs 1 AHG als lex specialis setzt in Bezug auf Geheimhaltung § 79 DSt außer Kraft; nur die in Abs 2 und Abs 3 des § 13 AHG angeführten Fälle gewährleisten die Wahrung des Amtsgeheimnisses außerhalb des Rechtsstreites. Der Übermittlung eines Disziplinaraktes an das Prozessgericht in Amtshaftungssachen steht ein Geheimhaltungsgebot nicht entgegen.Paragraph 13, Absatz eins, AHG als lex specialis setzt in Bezug auf Geheimhaltung Paragraph 79, DSt außer Kraft; nur die in Absatz 2 und Absatz 3, des Paragraph 13, AHG angeführten Fälle gewährleisten die Wahrung des Amtsgeheimnisses außerhalb des Rechtsstreites. Der Übermittlung eines Disziplinaraktes an das Prozessgericht in Amtshaftungssachen steht ein Geheimhaltungsgebot nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115023Zuletzt aktualisiert am
18.08.2009