Norm
BPGG §3 Abs1Rechtssatz
Im Sinne der bindenden Rechtsansicht des Europäischen Gerichtshofes im Urteil vom 8. März 2001, C-215/99, ist davon auszugehen, dass die österreichische Rechtslage, nach der die Leistung von Pflegegeld nach dem BPGG vom Vorliegen des gewöhnlichen Aufenthaltes des Pflegebedürftigen in Österreich abhängig ist, dem Gemeinschaftsrecht widerspricht. Auf Grund des Anwendungsvorranges dieses Rechts ist diese im § 3 BPGG für den Anspruch auf Pflegegeld vorgesehene Voraussetzung unbeachtlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115251Dokumentnummer
JJR_20010508_OGH0002_010OBS00103_01X0000_002