RS OGH 2001/5/14 4Ob107/01s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.2001
beobachten
merken

Norm

AMG §1 Abs3 Z11
MPG §5 Abs2
UWG §1 C2

Rechtssatz

Wird ein Kombinationsprodukt als Medizinprodukt eingestuft und erhält es ein CE-Kennzeichen zugeteilt, so ist die Auffassung, das Produkt dürfe ohne vorherige Arzneimittelzulassung in Verkehr gebracht werden, jedenfalls mit guten Gründen vertretbar. In einem solchen Fall liegt kein sittenwidriges Handeln im Sinne des § 1 UWG vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115333

Dokumentnummer

JJR_20010514_OGH0002_0040OB00107_01S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten