Norm
ABGB §140 BbRechtssatz
Der Eigenanspruch eines unterhaltspflichtigen Elternteils auf Familienbeihilfe nach § 6 Abs 5 in Verbindung mit § 6 Abs 2 lit d FamLAG ist in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen; § 12a FamLAG steht dem nicht entgegen.Der Eigenanspruch eines unterhaltspflichtigen Elternteils auf Familienbeihilfe nach Paragraph 6, Absatz 5, in Verbindung mit Paragraph 6, Absatz 2, Litera d, FamLAG ist in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen; Paragraph 12 a, FamLAG steht dem nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115080Im RIS seit
15.06.2001Zuletzt aktualisiert am
12.02.2013