RS OGH 2010/1/28 6Ob89/01h, 2Ob253/09h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.05.2001
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Norm

ABGB §140 Bb
FamLAG §6 Abs5
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Der Eigenanspruch eines unterhaltspflichtigen Elternteils auf Familienbeihilfe nach § 6 Abs 5 in Verbindung mit § 6 Abs 2 lit d FamLAG ist in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen; § 12a FamLAG steht dem nicht entgegen.Der Eigenanspruch eines unterhaltspflichtigen Elternteils auf Familienbeihilfe nach Paragraph 6, Absatz 5, in Verbindung mit Paragraph 6, Absatz 2, Litera d, FamLAG ist in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen; Paragraph 12 a, FamLAG steht dem nicht entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115080

Im RIS seit

15.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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