RS OGH 2001/5/16 6Ob309/00k

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Veröffentlicht am 16.05.2001
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Norm

KO §11 Abs1
KO §12a Abs1

Rechtssatz

Innerhalb der Zweijahresfrist des § 12a Abs 1 KO wird das durch ein Vertragspfandrecht begründete Absonderungsrecht entsprechend § 11 Abs 1 KO von der Konkurseröffnung nicht berührt; vor Konkurseröffnung wirksam vorgenommene Verpfändungen gehen bis zu ihrem Erlöschen nach § 12a KO vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115405

Dokumentnummer

JJR_20010516_OGH0002_0060OB00309_00K0000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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