RS OGH 2001/5/17 7Ob97/01t

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Veröffentlicht am 17.05.2001
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Norm

VersVG §43 Abs1
VersVG §43 Abs2 Z1
VersVG §43 Abs2 Z2
VersVG §45

Rechtssatz

Ein Versicherungsagent ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Zurückweisung einer (unzulässigen) Kündigung des Versicherungsnehmers nicht befugt. Der Versicherungsagent (ebenso ein Versicherungsangestellter) bedarf zur verbindlichen Abgabe einer solchen Erklärung einer vom Versicherer erteilten besonderen Vollmacht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115096

Dokumentnummer

JJR_20010517_OGH0002_0070OB00097_01T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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