RS OGH 2001/5/22 10ObS95/01w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.2001
beobachten
merken

Norm

ASVG §130 Abs1
ASVG §130 Abs3

Rechtssatz

Im Falle der Erkrankung eines im dienstlichen Auftrag im Ausland befindlichen Dienstnehmers trägt der Dienstgeber das Risiko der Differenz zwischen den tatsächlichen und den von der Versicherungsanstalt erstatteten Kosten. Die sachliche Begründung dafür ist im dienstlichen Auftrag des Dienstgebers an den Dienstnehmer, in einem bestimmten Land für ihn beruflich tätig zu sein, zu sehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115368

Dokumentnummer

JJR_20010522_OGH0002_010OBS00095_01W0000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten