RS OGH 2001/5/23 3Ob188/99i

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Veröffentlicht am 23.05.2001
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Norm

ABGB §922
ABGB §1304 A1
ABGB §1295 Abs1 Ib

Rechtssatz

Im Rahmen der den Werkbesteller treffenden Schadenverhinderungspflicht/Schadenminderungspflicht ist er verhalten, sein Wahlrecht zwischen der Wandlung und der Preisminderung nicht zum laufenden Nachteil des Werkunternehmers zu gestalten. (Hier: Mehraufwendungen bei Aufbau und Abbau eines Messestandes/Anspruch auf Ersatz des Mehraufwandes begrenzt mit jenem Zeitraum, innerhalb dessen nach Kenntnis der Unbehebbarkeit des Mangels und Wandlung des Vertrags mit Werkunternehmer ein anderer, vorteilhafterer Messestand beschafft hätte werden können.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115301

Dokumentnummer

JJR_20010523_OGH0002_0030OB00188_99I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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