RS OGH 2001/5/29 4Ob118/01h, 8Ob37/02b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.2001
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Norm

ABGB §928
ZPO §405 DI

Rechtssatz

Das Begehren des Erwerbers einer Liegenschaft auf Zahlung der vom Verkäufer entgegen seiner Depurierungspflicht nicht getilgten Verbindlichkeit an ihn selbst ist gegenüber dem Begehren, den Verkäufer zur Zahlung an den Gläubiger zu verpflichten, ein Minus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115371

Dokumentnummer

JJR_20010529_OGH0002_0040OB00118_01H0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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