Rechtssatz
Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum, wenn die Beschlagnahme von Vermögenswerten weder "gesetzlos" erfolgte noch auf einer "denkunmöglichen" Anwendung von Gesetzen beruht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115445Dokumentnummer
JJR_20010529_OGH0002_0010OB00073_01V0000_005