RS OGH 2025/7/16 13Os43/01; 13Os77/02; 15Os40/04; 13Os38/07y; 14Os18/08s; 14Os161/09x; 15Os132/13w;

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.06.2001
beobachten
merken

Rechtssatz

Echte Konkurrenz liegt zwischen Nötigung und einer dadurch hervorgerufenen leichten Körperverletzung vor, während Konsumtion nur bei jenen Delikten gilt, bei denen die schwere Körperverletzung eine Erfolgsqualifikation bildet, was bei Nötigung nicht der Fall ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115230

Im RIS seit

06.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten