RS OGH 2001/6/6 6Ob109/01z, 6Ob99/01d, Bsw32377/12

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.06.2001
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Norm

1.ZPMRK Art1 II3
StGG Art5

Rechtssatz

Art 1 des 1. ZPMRK gibt eine Garantie auf alle geldwerten Rechtspositionen und schützt das begründete Vertrauen auf die Erhaltung einer solchen Position.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115439

Im RIS seit

06.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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