Rechtssatz
Art 1 des 1. ZPMRK gibt eine Garantie auf alle geldwerten Rechtspositionen und schützt das begründete Vertrauen auf die Erhaltung einer solchen Position.Artikel eins, des 1. ZPMRK gibt eine Garantie auf alle geldwerten Rechtspositionen und schützt das begründete Vertrauen auf die Erhaltung einer solchen Position.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115439Im RIS seit
06.07.2001Zuletzt aktualisiert am
09.01.2023