RS OGH 2001/6/6 6Ob339/00x, 10Ob54/03v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.06.2001
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Norm

ABGB §1416
BAO §214 Abs4 lita
KO §30
KO §31

Rechtssatz

Zur Frage der Berücksichtigung eines Umsatzsteuerguthabens, das der spätere Gemeinschuldner bei - der Anfechtung teils unterliegenden und teils nicht unterliegenden - Abgabenzahlungen (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) in Abzug brachte.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 339/00x
    Entscheidungstext OGH 06.06.2001 6 Ob 339/00x
    Veröff: SZ 74/101
  • 10 Ob 54/03v
    Entscheidungstext OGH 27.04.2004 10 Ob 54/03v
    Auch; Beisatz: Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen nach §§30, 31 (Abs1 Z2 erster Fall) KO ist zu verneinen. Steuerschuldner ist eben allein der Arbeitnehmer, auch wenn er für die Abführung nur in besonderen Konstellationen unmittelbar in Anspruch genommen werden kann (§83 EStG). (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115436

Dokumentnummer

JJR_20010606_OGH0002_0060OB00339_00X0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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