RS OGH 2001/6/12 4Ob127/01g, 4Ob77/02f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.2001
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Norm

UrhG §46
UrhG §54

Rechtssatz

Das Tatbestandserfordernis der Aufnahme in ein wissenschaftliches Werk kann dadurch ersetzt sein, dass das mit der Vervielfältigung und Verbreitung des Werks ausgeübte Recht der freien Meinungsäußerung weit schwerer wiegt als die Interessen des Urhebers oder seines Werknutzungsberechtigten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115376

Dokumentnummer

JJR_20010612_OGH0002_0040OB00127_01G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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