RS OGH 2018/10/3 3Ob296/00a, 5Ob131/18b

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Veröffentlicht am 20.06.2001
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Norm

WEG §9 Abs2

Rechtssatz

Bei Vorliegen eines Exekutionstitels nur gegen einen Ehegatten ist die Begründung eines Pfandrechts an einem gemäß § 12 Abs 1 WEG verbundenen Mindestanteil rechtlich unzulässig.Bei Vorliegen eines Exekutionstitels nur gegen einen Ehegatten ist die Begründung eines Pfandrechts an einem gemäß Paragraph 12, Absatz eins, WEG verbundenen Mindestanteil rechtlich unzulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115295

Im RIS seit

20.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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