Norm
MRG §30 Abs2 Z9 BRechtssatz
Der Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung bei bestehendem Eigenbedarf begründet kein die Kündigung nach Z 9 ausschließendes Verschulden. Zum Zeitpunkt der Aufkündigung muss das Eigentum des Kündigenden bücherlich einverleibt sein.Der Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung bei bestehendem Eigenbedarf begründet kein die Kündigung nach Ziffer 9, ausschließendes Verschulden. Zum Zeitpunkt der Aufkündigung muss das Eigentum des Kündigenden bücherlich einverleibt sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115359Im RIS seit
25.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.05.2021