RS OGH 2001/7/5 8ObA122/01a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.07.2001
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Norm

EO §390 IVD
EO §396
Geo §284 Abs1 Z2
ZPO §56

Rechtssatz

Ein nicht gemäß §§ 31 Abs 1, 40 Abs 1 BWG idF BGBl I Nr 33/2000 identifiziertes Sparbuch stellt jedenfalls dann keine ausreichende Sicherheit dar, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass es erst nach dem 30.6.2002 realisiert wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115394

Im RIS seit

04.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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