RS OGH 2001/7/10 4Ob146/01a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.2001
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Norm

ZPO §192 Abs2 BI
B-VG Art89
VerfGG §62 Abs3

Rechtssatz

Unterlässt ein Gericht die Anfechtung einer Norm beim VfGH, dann kann dagegen keine Partei ein Rechtsmittel ergreifen; mangels Anfechtung kommt auch eine Unterbrechung iSd § 62 Abs 3 VfGG nicht in Frage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115491

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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