RS OGH 2001/7/10 4Ob66/01m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.2001
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Norm

IPRG §46 Satz1
JN §27a Abs1
LGVÜ Art5 Z3

Rechtssatz

Ist die örtliche Zuständigkeit des Erstgerichts nach Art 5 Z 3 LGVÜ zu bejahen, besteht demnach - mangels gegenteiliger völkerrechtlicher Regelung (§ 27a Abs 2 JN) - die inländische Gerichtsbarkeit für die Streitsache (§ 27a Abs 1 JN), selbst wenn sich diese nur aus einem der geltend gemachten Rechtsgründe ergeben hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115591

Dokumentnummer

JJR_20010710_OGH0002_0040OB00066_01M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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