RS OGH 2001/7/11 7Ob152/01f, 7Ob127/18d

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Veröffentlicht am 11.07.2001
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Norm

VersVG §8 Abs2 Satz3

Rechtssatz

Der Gesetzgeber der VersVG-Novelle 1994 hat Unternehmern bewusst kein Kündigungsrecht eingeräumt. Diese Wertung trifft auf alle befristeten Verträge zu ohne Unterschied, ob sie mit oder ohne Verlängerungsklausel abgeschlossen wurden. Daher keine analoge Anwendung des § 8 Abs 2 Satz 3 VersVG auf Unternehmerverträge mit Verlängerungsklausel (der Ansicht Fenyves in "Die Laufzeit von Versicherungsverträgen aus rechtswissenschaftlicher Sicht", VR 1991,1 folgend).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115852

Im RIS seit

10.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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