RS OGH 2001/8/7 1Ob157/01x, 5Ob112/04p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.08.2001
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Norm

ZPO §473a

Rechtssatz

Hat sich der Berufungswerber auf fehlende Feststellungen des Erstgerichts nicht bezogen, so war auch der Berufungsgegner nach dem zweiten Satz des § 473a Abs 1 ZPO nicht gehalten, den Mangel solcher Feststellungen und die unterbliebene Erörterung des geltend gemachten Rechtsgrundes des Anerkenntnisses durch das Erstgericht zu rügen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115672

Im RIS seit

06.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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