Norm
ABGB §897Rechtssatz
Die erst nach Ablauf des Kündigungstermins ausgesprochene Genehmigung einer vollmachtslosen Kündigung eines Pachtverhältnisses durch den Geschäftsherrn kann wegen der grundsätzlichen Bedingungsfeindlichkeit von Aufkündigungen die ohne Vollmacht ausgesprochene Aufkündigung nicht mehr wirksam machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115544Im RIS seit
08.09.2001Zuletzt aktualisiert am
27.04.2016